Analyse Weil er Schüler von der Maskenpflicht befreien wollte: Gericht suspendiert Weimarer Familienrichter
Vielfach habe der Anwalt erlebt, dass Patienten, die wegen Maskenverweigerung als Angeklagte vor Gericht standen, nur deshalb frei gesprochen wurden, weil sie schwerwiegende Befunde von Fachärzten und Kliniken vorlegten. Aus den Befunden sei unzweifelhaft hervorgegangen, wie schwer solche Patienten an Lungen- oder Herzerkrankungen litten.
Eine Behinderung der Atmung durch eine Maske habe für diese Angeklagten eindeutig ein hohes gesundheitliches Risiko bedeutet. Weil die behandelnden Fachärzte meistens nicht bereit gewesen seien, ihnen die Maskenatteste auszustellen, hätten die Patienten sich in ihrer Not an kritische Ärzte gewendet. Aufgrund der eingereichten Befunde und damit offensichtlich belegten medizinischen Notwendigkeit einer Maskenbefreiung seien solche Patienten vor Gericht frei gesprochen worden. Der Strafverteidiger von Dr. Weber erklärte:
“Vielfach sind Patienten, die über ein Maskenattest von einem kritischen Arzt verfügten, im ihren Strafverfahren frei gesprochen worden. Warum? Weil sie gesundheitlich schwer wiegende Befunde von Kliniken und Fachärzten vorlegen konnten. Dennoch war keiner der behandelnden Ärzte bereit, die Patienten von der Maske zu befreien.”
Zum Teil hätten Ärzte von schwer erkrankten Patienten das Maskenattest nicht ausgestellt, weil sie der Meinung gewesen seien, das Coronavirus sei so gefährlich, dass die Patienten trotz hohem gesundheitlichen Risiko eine Maske tragen müssten. Zum Teil hätten die Ärzte aber auch nach Erfahrung des Anwalts die Atteste nur deshalb nicht ausgestellt, weil ihre Angst vor einer Hausdurchsuchung zu groß gewesen sei. Dazu müsse man wissen, so der Anwalt: “Es gab Hausdurchsuchungen bei Ärzten, die gerade mal ein Attest ausgestellt hatten.” In einem anderen Fall vor Gericht habe der Arzt vier Maskenbefreiungsatteste ausgestellt.
Neue Initiative von Dr. Weber: Wie viele Ärzte, Heilpraktiker, Psychologen und Patienten mussten in Deutschland Hausdurchsuchungen erleben?
Bis heute sei überhaupt nicht bekannt, wie viele Hausdurchsuchungen insgesamt in Deutschland bei Menschen in Heilberufen und bei Patienten stattgefunden hätten, erklärte Künnemann. Der Aufruf von Dr. Walter Weber sei im Sinne der Aufklärung daher von großer Bedeutung. Weber bittet in seiner Mitteilung vom Montag darum, dass sich alle Menschen, die in der Coronazeit eine Hausdurchsuchung erleben mussten, bei ihm melden. Der Gründer der Ärzte für Aufklärung appelliert:
“Darum mein Wunsch, dass alle Ärzte, Heilpraktiker, sonstige in Pflegeberufen tätige Menschen und Patienten, die in den letzten Jahren eine Hausdurchsuchung hatten bzw. Maskenatteste ausgestellt haben, sich melden bei bzw. schreiben an: walterw@drwalterweber.de.”
Die Sammlung von Informationen über Hausdurchsuchungen sei deshalb wichtig, so Dr. Weber, weil deutsche Richter anscheinend keine oder kaum Vorstellung darüber hätten, wie der deutsche Staat in der Coronazeit mit Ärzten und Patienten umgegangen sei. Nach Informationen der Ärzte für Aufklärung hätten fast alle Ärzte, die Maskenatteste ausstellten, teilweise brachiale Hausdurchsuchungen erlebt.
Viele dieser Ärzte seien verklagt worden und stünden vor Gericht. Über die Zustände müssten die Richter aufgeklärt werden, erklärte Dr. Weber: “Ich glaube, die Richterschaft in Deutschland hat keine oder wenig Ahnung, was in den letzten Jahren beim Umgang des Staates im Rahmen der sog. Corona-Maßnahmen insbesondere bei den Ärzten, den medizinischen Berufen und natürlich auch den Patienten abgelaufen ist. Es wird Zeit, diese Information zu erheben und an die Richterschaft als eigenständige Gewalt unserer Demokratie weiterzugeben.”
Dr. med. Walter Weber praktiziert als Internist und Onkologe in Hamburg. Schwerpunkte seiner Arbeit sind Psychosomatik und Krebsbehandlung. Für sein Strafverfahren wegen angeblichen “Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse” wurden insgesamt 18 Verhandlungstage angesetzt. Die nächsten Verhandlungen finden am 19. Juni und am 25. Juni jeweils um 9:15 Uhr im Hamburger Landgericht statt.
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